Die „Verfügung von Todes wegen“
Will man von den starren Regeln der gesetzlichen Erbfolge abweichen (z.B.das Vermögen soll aufgeteilt werden, bestimmte Personen sollen bevorzugt werden), so bietet das Gesetz die Möglichkeit, schon zu Lebzeiten zu bestimmen (verfügen), was mit dem Vermögen geschehen soll, wenn bzw. weil man stirbt,. So entstand der Ausdruck „Verfügung von Todes wegen“ (wegen des Todes, nicht unter Lebenden).
Die wohl bekannteste „Verfügung von Todes wegen“ ist das Testament. Das Gesetz bietet einen Katalog vieler Möglichkeiten an, was man in meinem Testament regeln kann, wer ein Testament überhaupt errichten kann und welche anderen Typen von Verfügungen von Todes wegen es gibt. Gleichzeitig aber ist der Katalog des BGB abschließend. Man kann sich keine anderen Werkzeuge ausdenken, die regeln, was mit dem Vermögen nach dem Tod geschehen soll, als diejenigen, die in dem gesetzlichen Katalog verzeichnet sind.
Welche Werkzeuge stehen nun zur Verfügung?