Testament Grundzüge
Ein Testament kann, von seltenen Ausnahmen abgesehen, in zwei Formen errichtet werden: Privatschriftlich oder notariell.
„Privatschriftliche Testamente“
müssen vollständig (Text und Unterschrift) mit der Hand geschrieben
werden. Man kann sie zu Hause aufbewahren (hoffentlich werden sie im
Falle eines Falles gefunden) oder beim Amtsgericht verwahren lassen
(kosten circa 20 €).
„Notarielle Testamente“ werden von
einem Notar beurkundet. Der Vorteil liegt darin, dass der Notar eine
ausführliche Beratung durchführt, die korrekten Begriffe verwendet
und durch die Beurkundung klargestellt ist, dass wirklich derjenige
unterschrieben hat, der das Testament errichten will. Der Notar
hinterlegt das Testament beim Amtsgericht und behält eine Kopie, so
dass man sich jederzeit, sollte man seine eigene verloren haben, eine
neue Kopie erstellen lassen kann. Die notarielle Form ist allein
schon deshalb zu empfehlen, weil sichergestellt ist, dass die Person
des Urhebers nicht angezweifelt werden kann und das Testament jederzeit auffindbar ist.
Die Höhe der
Kosten richtet sich nach dem Wert der Erbschaft. Ich empfehle, sich
vorher beim Notar über die Kosten zu erkundigen.