Testament Grundzüge

Ein Testament kann, von seltenen Ausnahmen abgesehen, in zwei Formen errichtet werden: Privatschriftlich oder notariell.


„Privatschriftliche Testamente“ müssen vollständig (Text und Unterschrift) mit der Hand geschrieben werden. Man kann sie zu Hause aufbewahren (hoffentlich werden sie im Falle eines Falles gefunden) oder beim Amtsgericht verwahren lassen (kosten circa 20 €).


„Notarielle Testamente“ werden von einem Notar beurkundet. Der Vorteil liegt darin, dass der Notar eine ausführliche Beratung durchführt, die korrekten Begriffe verwendet und durch die Beurkundung klargestellt ist, dass wirklich derjenige unterschrieben hat, der das Testament errichten will. Der Notar hinterlegt das Testament beim Amtsgericht und behält eine Kopie, so dass man sich jederzeit, sollte man seine eigene verloren haben, eine neue Kopie erstellen lassen kann. Die notarielle Form ist allein schon deshalb zu empfehlen, weil sichergestellt ist, dass die Person des Urhebers nicht angezweifelt werden kann und das Testament jederzeit auffindbar ist.

Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Wert der Erbschaft. Ich empfehle, sich vorher beim Notar über die Kosten zu erkundigen.